News 2005.06.22 EU-Parlament beerdigt Softwarepatentrichtlinie

From Noeuconstitution

http://www.heise.de/newsticker/meldung/61446

Das EU-Parlament hat heute mit überwältigender Mehrheit (648 von 680) den Vorschlag des EU-Rates für eine Richtlinie zur Patentierbarkeit "computerimplementierter Erfindungen" abgelehnt!

Anzahl der Abgeordneten im Parlament732
Abgegebene Stimmen680
Für den Antrag648
gegen vorzeitige Beendigung 14
enthaltungen18

In diesem Abstimmungsergebnis äusserte sich sicherlich auch die "Wut" der Parlamentarier über die Mißachtung ihrer Vorschläge aus der 1.Lesung - und dem weiteren Verhalten von Kommission und Rat gegenüber dem Parlament!

Aus der Stellungsname der Deutschen Bundesregierung:

Damit bleibt es in Deutschland bei der geltenden Rechtslage – insbesondere bei der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Erteilung von Patenten. Diese ist dadurch geprägt, dass die Patentierung von Algorithmen oder bloßer Geschäftsmethoden ausgeschlossen ist. Das deutsche Patentrecht schützt Computerprogramme nicht "als solche" – weder als Quellcode, Objektcode noch in irgend einer anderen Form. Etwas anderes gilt für technische Erfindungen, bei denen auch ein Computerprogramm eine Rolle spielt. In diesen Fällen ist das Computerprogramm aber nur einer von mehreren Bestandteilen der Erfindung, die in ihrer Gesamtheit geschützt wird.

Bundesregierung Deutschland

Presse FFII (EN) In German

Stellungsnahme des EU-Parlaments:

Richtlinie zu Softwarepatenten abgelehnt
Michel ROCARD (SPE, FR)
Gemeinsamer Standpunkt des Rates im Hinblick auf den Erlass der Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Patentierbarkeit computerimplementierter Erfindungen
Dok.: A6-0207/2005
Verfahren: Mitentscheidung (2. Lesung), ***II
Aussprache: 5.07.2005
Ablehnung: 06.07.2005 (mit 648:14:18 Stimmen)
Das Europäische Parlament hat in zweiter Lesung den Gemeinsamen Standpunkt des Ministerrates zu der umstrittenen Richtlinie über die Patentierbarkeit computerimplementierter Erfindungen mit 648:14 Stimmen bei 18 Enthaltungen abgelehnt. Zum ersten Mal in seiner Geschichte lehnt das Parlament damit innerhalb des Mitentscheidungsverfahrens in zweiter Lesung ein Gesetz ab. Ziel der Richtlinie war die Harmonisierung der Regelung zur Patentierung computerimplementierter Erfindungen.

Mit dem Votum des Parlaments ist das Gesetzgebungsverfahren gescheitert. Nach Artikel 251 Absatz 2 c des EG-Vertrages gilt ein Rechtsakt als nicht erlassen, wenn das Europäische Parlament mit der absoluten Mehrheit seiner Mitglieder den Gemeinsamen Standpunkt des Rates ablehnt.

Vor der Abstimmung sagte der Berichterstatter Michel ROCARD (SPE, FR), dass die inhaltlichen Gründe für die Ablehnung des Gemeinsamen Standpunkts zwar unterschiedlich seien, geeint sei das Parlament jedoch in seiner Wut gegenüber der Vorgehensweise sowohl des Rates als auch der Kommission. Diese hätten das Parlament missachtet und gar Sarkasmus gegenüber dem EP an den Tag gelegt. Die Zurückweisung des gemeinsamen Standpunkts sei daher auch eine Lektion. Zudem hätten die kontroversen Debatten gezeigt, dass das Dossier noch nicht reif sei für eine Entscheidung.

Während der Debatte am Dienstag hatte Kommissar Joaquín ALMUNIA erklärt, dass die Kommission im Falle der Ablehnung keinen Vorschlag unterbreiten werde. In den Mittelpunkt rückt nun die Richtlinie für ein Gemeinschaftspatent, die derzeit im Rat diskutiert wird und von zahlreichen Abgeordneten als adäquates Instrument für den Umgang mit der Frage der Patentierbarkeit von Software betrachtet wird.

Eine Zusammenfassung der gestrigen Debatte finden Sie hier, weitere Informationen zu der Richtlinie finden Sie hier .

Den ausführlichen Bericht des Rechtsausschusses finden Sie als Word-Dokument hier, weitere Informationen über das Verfahren mit weiterführenden Links hier .

Weitere Informationen: Federico de Girolamo (Brüssel) Tel.: (32-2) 28 31389 (32) 0498.983.591 e-mail: lega-press@europarl.eu.int

deutsch

Weiteres in vielen Quellen - In Deutschland berichteten darüber sogar das TV Medium Tagesschau.de - und weitere Medien.

Weitere Quellen:

Spiegel

FAZ

Stern